Spenden-
Absetzbarkeit
Steuerliche Vorteile beim Spenden
Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit. Spenden, die ab Jänner 2017 getätigt wurden, müssen nicht mehr von den Spendern selbst übermittelt werden. Stattdessen werden diese von uns für dich an das Finanzamt gemeldet. Deine Spenden werden dann als Sonderausgaben automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Voraussetzung für die Datenübermittlung ans Finanzamt sind die dafür notwendigen Daten – dein Vor- und Nachname laut Meldezettel sowie das Geburtsdatum.
Unsere Paten und Spender werden jedes Jahr Mitte Jänner per E-Mail oder Post über die Höhe der im Vorjahr an World Vision Österreich getätigten Spenden und die Vollständigkeit der Daten informiert.
Im Februar wird deine Spendensumme verschlüsselt ans Finanzamt gemeldet, sofern wir von dir keinen Widerruf erhalten haben. Die Bearbeitung deiner Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt beginnt im Folgemonat März.
Ausführliche Informationen zur Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit in Österreich findest du auf der Website des Finanzministeriums und auf www.spenden.at.
Das Finanzministerium hat ein kurzes Video produziert, das die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit erklärt:
Hinweis für Firmen
Unternehmen können bis zu 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe geltend machen. Die Spendensumme wird nicht von World Vision Österreich ans Finanzamt weitergeleitet, sondern muss wie bisher durch das jeweilige Unternehmen selbst beim Finanzamt eingereicht werden. Selbstverständlich erhalten Firmen, wie gewohnt, entweder Einzelbestätigungen oder eine Jahresspendenbescheinigung.
Häufig gestellte Fragen
Du hast noch Fragen zur Spendenabsetzbarkeit?
Wenn du noch zusätzliche Fragen hast, kontaktiere uns entweder telefonisch unter 01/522 14 22 oder schreibe uns ein E-Mail.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit dir!

