Fragen und Antworten zur Testamentsspende
Wozu überhaupt ein Testament?
Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass alle Ihnen wichtigen Personen bedacht werden, denn Freunde oder entfernte Verwandte haben keinen gesetzlichen Anspruch. Sie können auch dafür sorgen, dass der Pflichtteil für einen Verwandten entfällt, indem Sie die entsprechende Person enterben. Dafür muss allerdings ein rechtlich anerkannter Grund vorliegen, etwa eine vorsätzliche Straftat Ihnen gegenüber. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Pflichtteil zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass es zwischen Ihnen und dem Erben mindestens 20 Jahre lang keinen Kontakt gegeben hat.
Kann ich meine Meinung ändern?
Ja. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können es jederzeit widerrufen oder erneuern. Am besten setzen Sie in so einem Fall ein neues Testament auf, um Unklarheiten bzw. eine Anfechtung zu vermeiden.
Was ist mit der Steuer?
In Österreich gibt es seit 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Wenn Sie World Vision Österreich etwas vermachen, kommt das Geld ungeschmälert dort an, wo es am meisten gebraucht wird.
Wie kann ich World Vision bedenken?
Mit einem Vermächtnis, einem Erbe oder einer Schenkung können Sie festlegen, dass wir die uns anvertrauten Mittel frei verwenden oder sie dort einsetzen können, wo sie dringend gebraucht werden. Sie können aber auch ausdrücklich festlegen, dass wir die Mittel nur in einem bestimmten Tätigkeitsbereich einsetzen sollen, etwa im Bildungsbereich. In jedem Fall verbessern Sie damit das Leben eines Kindes und seiner Familie nachhaltig – über Ihr Leben hinaus.
Gibt es weitere Möglichkeiten World Vision zu bedenken?
Ja, zum Beispiel über die Parte. Immer mehr Menschen bitten darum, auf Kranz- oder Blumenspenden zu verzichten und stattdessen für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Die relevanten Informationen werden dann vom Bestattungsinstitut auf die Traueranzeige gedruckt.
Muss ich World Vision über mein Testament informieren?
Nein, denn spätestens bei der Testamentseröffnung werden alle Erben und Begünstigten von der Behörde informiert. Wir freuen uns aber natürlich, wenn Sie uns schon vorab informieren, damit wir uns persönlich bei Ihnen bedanken können.
Kann ich mein Patenkind bedenken?
Grundsätzlich ja, wir raten aber davon ab. Einerseits kann nicht sichergestellt werden, dass die in Österreich getroffene testamentarische Regelung im Heimatland ihres Patenkindes auch umgesetzt werden kann. Andererseits kann die Erbschaft einer größeren Geldsumme für Kinder in einem Entwicklungsland mit Gefahren verbunden sein. Wenn Sie World Vision bedenken, können Sie aber festlegen, dass wir den vermachten Betrag für die Patenschaftsbeiträge des Kindes verwenden.
