Mein Vermächtnis

Zukunft für Kinder

Über dein Leben hinaus etwas bewirken!

Wenn dir Hilfe für Kinder in den ärmsten Ländern der Welt am Herzen liegt, kannst du die Arbeit von World Vision auch über dein Leben hinaus unterstützen. Mit einem Legat beispielsweise kannst du uns dazu ermächtigen, die uns anvertrauten Mittel frei zu verwenden und dort einzusetzen, wo sie dringend benötigt werden. Du kannst aber auch festlegen, in welchem Tätigkeitsbereich von World Vision die Mittel eingesetzt werden sollen – also etwa im Gesundheitsbereich oder im Bildungsbereich.

Ganz egal, für welchen Weg du dich entscheidest: Du schaffst verbesserte Lebensgrundlagen für benachteiligte Kinder und ihre Familien.


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Häufig gestellte Fragen:

Wozu braucht es ein Testament?

Jeder und Jede hat etwas, das er oder sie gerne weitergeben möchte. Mit einem Testament regelst du eindeutig, wer was aus deinem Nachlass erhält. Damit schaffst du Klarheit für die Hinterbliebenen und vermeidest Streit. Wenn du auf ein Testament verzichtest, wird dein Nachlass gemäß dem Erbschaftsrecht auf deine Nachkommen aufgeteilt. Gibt es keine Erben, fällt dein Vermögen an den Staat.

Wie kann ich World Vision Österreich in meinem Testament bedenken?

Mit einem Vermächtnis (früher: Legat) kannst du eine festgelegte Geldsumme als Spende hinterlassen: „World Vision Österreich, Graumanngasse 7/A-3, 1150 Wien, vermache ich den Betrag von…“

Eine Schenkung kann zu Lebzeiten sofort vollzogen werden. Du kannst außerdem zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen abgeben. Die Schenkung wird dann erst nach deinem Ableben vollzogen.

Kann ich meine Meinung auch wieder ändern?

Selbstverständlich. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt und kann jederzeit widerrufen bzw. erneuert werden.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, World Vision Österreich zu bedenken?

Ja. In der Parte kann die Bitte um Spenden anstelle von Kränzen oder Blumen eingefügt werden. Das Bestattungsunternehmen druckt dann folgende Information auf die Traueranzeige: „Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir um Spenden an World Vision Österreich“. Außerdem werden Spendenkonto und Spendenzweck angegeben (z.B. „Im Gedenken an VORNAME NACHNAME“).

Wo soll ich mein Testament aufbewahren?

Hier gibt es keine Vorschriften. Du kannst das Testament daheim aufbewahren und einer Person deines Vertrauens den Aufbewahrungsort nennen. Du kannst das Testament auch bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar hinterlegen. Das zentrale österreichische Testamentsregister bietet zusätzliche Sicherheit: Im Fall deines Ablebens werden alle Erben automatisch informiert.

Was muss ich zur Erbschaftssteuer wissen?

Seit dem 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Wenn du World Vision Österreich einen fixen Betrag vererbst, kommt das Geld ungeschmälert dort an, wo es gebraucht wird: bei bedürftigen Kindern. Bei der Schenkung von Grundstücken fällt allerdings nach wie vor eine Grunderwerbssteuer an.

Muss ich World Vision Österreich über mein Testament informieren?

Nein, denn spätestens bei der Testamentseröffnung werden alle Erben und Begünstigten von der zuständigen Behörde informiert. Wir freuen uns aber, wenn du uns vorab informierst und wir dir persönlich danken können.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Deine Ansprechpartner: Sebastian Corti, CEO World Vision Österreich

Hast du noch Fragen?


Diese Website ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Bitte wende dich an einen Notar oder Rechtsanwalt, wenn du ein Testament errichten möchtest.

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